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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Baumeister Harald Rappold

Stand: 20.10.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Baumeister Harald Rappold – Baugewerbe & Baumeisterarbeiten

Gewerberechtliche Zuordnung: Baumeister gem. § 94 Z. 5 GewO 1994 (reglementiertes Gewerbe) • Planung, statische Vorbemessung, Bauleitung und Bauausführung von Hochbauten, Umbauten und Sanierungen nach den anerkannten Regeln der Bautechnik.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110 (Bauwerkvertragsnorm), Landesbauordnung, ABGB, KSchG

🏛️ Behördliche GISA-Matrix & Tätigkeitsumfang

Gewerberechtliche Zulassung gemäß Gewerbeordnung 1994 (GewO)

Gewerbeberechtigung (GISA)Berufszweig & FachgruppeUmfang der BefugnisHaftung & Normen
Baumeister
GISA: 35597636
WKO Landesinnung Bau TirolPlanung, statische Vorbemessung, Einreichung, Bauausführung, Zu- und Umbau, Altbausanierung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht (ÖBA).ÖNORM B 2110, ÖNORM B 3800. Aufrechte Baumeister-Betriebshaftpflichtversicherung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Werkverträge, Planungsleistungen, Bauleitungen und Bauausführungen zwischen Baumeister Harald Rappold (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Bauherr / Kunde). Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) in der jeweils gültigen Fassung.

2. Angebot & Vertragsabschluss

Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung des Bauwerkvertrages zustande. Behördliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung nach Bauordnung) sind, sofern die Abwicklung nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde, vom Auftraggeber beizubringen.

3. Ausführung & Baukoordination

Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt sachgemäß nach den anerkannten Regeln der Bautechnik und den einschlägigen ÖNORMEN. Baustellenbesichtigungen, Naturmaße und Bestandsprüfungen erfolgen nach terminlicher Abstimmung mit dem Bauherrn.

4. Vergütung, Abschlagszahlungen & Rechnungslegung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Einheitspreise, Pauschalpreise oder nach tatsächlichem Regieaufwand gemäß ÖNORM B 2110. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Baufortschritt entsprechende Abschlagsrechnungen zu legen. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen).

5. Gewährleistung & Haftung

Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB sowie den Regelungen der ÖNORM B 2110 (3 Jahre für unbewegliche Sachen / Bauwerke). Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der aufrechten Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Tirol sachlich zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).