Allgemeine Geschäftsbedingungen – Baumeister Harald Rappold
Stand: 20.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Baumeister Harald Rappold – Baugewerbe & Baumeisterarbeiten
Gewerberechtliche Zuordnung: Baumeister gem. § 94 Z. 5 GewO 1994 (reglementiertes Gewerbe) • Planung, statische Vorbemessung, Bauleitung und Bauausführung von Hochbauten, Umbauten und Sanierungen nach den anerkannten Regeln der Bautechnik.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110 (Bauwerkvertragsnorm), Landesbauordnung, ABGB, KSchG
🏛️ Behördliche GISA-Matrix & Tätigkeitsumfang
Gewerberechtliche Zulassung gemäß Gewerbeordnung 1994 (GewO)
| Gewerbeberechtigung (GISA) | Berufszweig & Fachgruppe | Umfang der Befugnis | Haftung & Normen |
|---|---|---|---|
| Baumeister GISA: 35597636 | WKO Landesinnung Bau Tirol | Planung, statische Vorbemessung, Einreichung, Bauausführung, Zu- und Umbau, Altbausanierung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht (ÖBA). | ÖNORM B 2110, ÖNORM B 3800. Aufrechte Baumeister-Betriebshaftpflichtversicherung. |
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Werkverträge, Planungsleistungen, Bauleitungen und Bauausführungen zwischen Baumeister Harald Rappold (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Bauherr / Kunde). Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung des Bauwerkvertrages zustande. Behördliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung nach Bauordnung) sind, sofern die Abwicklung nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde, vom Auftraggeber beizubringen.
3. Ausführung & Baukoordination
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt sachgemäß nach den anerkannten Regeln der Bautechnik und den einschlägigen ÖNORMEN. Baustellenbesichtigungen, Naturmaße und Bestandsprüfungen erfolgen nach terminlicher Abstimmung mit dem Bauherrn.
4. Vergütung, Abschlagszahlungen & Rechnungslegung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Einheitspreise, Pauschalpreise oder nach tatsächlichem Regieaufwand gemäß ÖNORM B 2110. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Baufortschritt entsprechende Abschlagsrechnungen zu legen. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen).
5. Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB sowie den Regelungen der ÖNORM B 2110 (3 Jahre für unbewegliche Sachen / Bauwerke). Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der aufrechten Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Tirol sachlich zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).